Öffnungszeiten/Sprechzeiten
Angefahren werden darf nur Baum- und Heckenschnitt. Die Anlieferung von Baumstümpfen und Wurzelstöcken ist in haushaltsüblichen Mengen erlaubt. Wir machen besonders darauf aufmerksam, dass kein Rasenschnitt, Laub oder Blumen usw. angeliefert werden dürfen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Sonstige pflanzliche Abfälle wie Grün- und Schnittgut sind auf den Erdaushub- und Bauschuttdeponien des Landkreises in Durmersheim, Gernsbach und Gaggenau-Oberweier abzugeben. Dort ist die Anlieferung von Kleinmengen (pflanzliche Materialien) bis 2 cbm gebührenfrei. Zu den pflanzlichen Materialien gehören insbesondere Baum- und Strauchschnitt sowie Laub, Rasenschnitt, Blumen, Grünpflanzen und Rinden.