Veranstalter
Männergesangverein "Rheinlust" Illingen
Bebauungsplan
"Sport- und Festplatzgelände"
- Aufstellungsbeschluss
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Elchesheim-Illingen hat am 06.03.2023 in
öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes
"Sport- und Festplatzgelände" einschließlich der Satzung über die Örtlichen
Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan beschlossen. In gleicher Sitzung hat
der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplanes mit seinen Örtlichen
Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Ziel und
Zweck der Planung
Die derzeit auf zwei Standorte an der Waldstraße sowie an der
Rheinstraße verteilten Sportplatzareale der Gemeinde sollen am Standort
Rheinstraße konzentriert werden. Hierzu wurde ein Masterplan erstellt, welcher
die Sanierung des Rasenspielfeldes, die Umwandlung des Tennenplatzes in ein
zweites Rasenspielfeld sowie den Neubau eines Mehrzweckgebäudes als Ersatz für
die Festhalle vorsieht. Die ersten Schritte zur Umsetzung des Masterplans sind
bereits erfolgt, die baufällige Festhalle wurde abgerissen, die Umwandlung des
Tennenplatzes weitgehend abgeschlossen.
Das Plangebiet befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich gemäß §
35 BauGB. Die bisherigen durchgeführten Maßnahmen konnten auf dieser Grundlage
genehmigt werden. Die Genehmigung für den Neubau des Mehrzweckgebäudes kann
jedoch nicht erfolgen, da es sich hierbei weder um ein "privilegiertes
Vorhaben" gemäß § 35 Abs. 1 BauGB noch um ein "begünstigtes Vorhaben" gemäß §
35 Abs. 2 BauGB handelt. Somit ist die Schaffung einer planungsrechtlichen
Grundlage in Form eines Bebauungsplanes erforderlich. Dieser soll das gesamte
Sportareal an der Rheinstraße umfassen.
Der Bebauungsplan wird im Vollverfahren aufgestellt. Daher ist gemäß §
2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen
Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und
bewertet werden.
Lage und
Größe des Plangebietes
Das Plangebiet befindet sich am westlichen Ortsrand von Illingen und
umfasst die Flurstücke 819/1 und 819/2. Die Abgrenzung ist aus dem abgebildeten
Lageplan ersichtlich. Die Größe des Geltungsbereiches beträgt ca. 2,85 ha.