Veranstalter
Haus der Begegnung
Fundbüro
Ansprechpartner: Bürgerbüro, Telefon: 9301-14 oder -15
Vielleicht finden Sie es bei uns wieder.
Möchten Sie einen verlorenen Gegenstand im Fundbüro abholen, müssen Sie folgende Angaben machen:
- Beschreibung des Gegenstandes, Hinweis auf besondere Kennzeichen
- Zeitpunkt des Verlustes (Tag, Monat, Uhrzeit)
- Vermeintlicher Ort des Verlustes
- Eigentum ggf. durch Rechnungen oder ähnliches nachweisen.
Sie haben etwas gefunden?
Fundsachen sind anzeigepflichtig. Sie sollten die Fundsache schnellstmöglich dem zuständigen Fundbüro melden bzw. abgeben. Wird der Eigentümer nicht ermittelt, können Sie die Fundsache nach 6 Monaten gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr im Fundbüro wieder abholen.
Wir benötigen von Ihnen:
- Ihre Daten mit Telefonverbindungen
- Fundort, -tag und –zeit
- Beschreibung des Gegenstandes (bei telefonischer Mitteilung)
- Bei Fahrrädern: Damen- und Herrenrad: Marke, Farbe, Rahmennummer, sonstige Besonderheiten.
Hinweis: Abgeschlossene Räder stellen keine Fundsache dar.
Fundtiere geben Sie im Tierheim Rastatt (www.tierheim-rastatt.de) ab.
Fundtiere
Wir weisen wir darauf hin, dass Fundtiere während der Öffnungszeiten im Fundamt der Gemeinde (Rathaus) abzugeben sind. Dies vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde pro Tier und Tag einen Gebührensatz an das Tierheim bezahlen muss. Werden die Tiere jedoch zuerst im Fundamt abgegeben, kann die Gemeinde vor Einlieferung in das Tierheim die Eigentumsverhältnisse klären und so enorme Kosten sparen.
Außerhalb der Öffnungszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen können die Tiere dann direkt bei der Polizeidienststelle Rastatt, Engelstr. 31, 76437 Rastatt abgegeben werden. Die Verständigung des Fundamtes bei der Gemeinde muss aber umgehend am nächsten Werktag nachgeholt werden.
Außerdem weisen wir darauf hin, dass Katzen naturgemäß in der "Gegend herumstromern", deshalb in der Regel keine herrenlose Tiere sind und daher auch nicht mitgenommen werden sollten.
Werden Fundtiere ohne Zustimmung der Gemeinde Elchesheim-Illingen direkt im Tierheim abgegeben, handelt der Finder ohne Auftrag der Gemeinde und kann deshalb zur Kostenerstattung herangezogen werden.
