Bebauungsplan „Kindergarten und Freizeitgelände Waldstraße“

Gemeindenachricht, Amtliche Bekanntmachungen

Veröffentlichung/öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Elchesheim-Illingen hat am 16.12.2024 in öffentlicher Sitzung die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Kindergarten und Freizeitgelände Waldstraße“ behandelt, den Entwurf des Bebauungsplanes mit seinen örtlichen Bauvorschriften gebilligt, und beschlossen, die Veröffentlichung bzw. öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand von Elchesheim und umfasst vollumfänglich oder teilweise die Flurstücke 187 (Waldstraße) 250, 250/13 (Friedenstraße) sowie 250/24. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 1,25 ha. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Kindergarten und Freizeitgelände Waldstraße“ mit seinen örtlichen Bauvorschriften, bestehend aus zeichnerischem Teil und Textteil, ist mit Begründung, Umweltbericht und Anlagen in der Zeit vom

20.01.2025 bis einschließlich 21.02.2025

auf der Homepage der Gemeinde Elchesheim-Illingen unter 

https://www.elchesheim-illingen.de/Aktuelles/Oeffentliche-Bekanntmachungen abrufbar. Im gleichen Zeitraum wird der Entwurf des Bebauungsplanes im Rathaus der Gemeinde Elchesheim-Illingen, Rathausplatz 8, Zimmer 110, während der üblichen Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. 

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind umweltbezogene Informationen sowie die bereits vorliegenden Stellungnahmen. Folgend umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

  • Schutzgut Mensch: Umweltbericht mit Umweltprüfung gemäß § 2 BauGB; Stellungnahme des Landratsamtes Karlsruhe zu möglichen Lärmbeeinträchtigungen; Stellungnahme des Landratsamtes Karlsruhe zum Brandschutz; Stellungnahmen von Versorgungsträgern zu bestehenden ober- und unterirdischen Versorgungsleitungen
  • Schutzgut Tiere und Pflanzen: Umweltbericht mit Umweltprüfung gemäß § 2 BauGB; Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP); Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Karlsruhe sowie des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein zur Überschneidung des Plangebietes mit einem regionalen Grünzug; Stellungnahme des Landratsamtes Karlsruhe zur Vorgabe einer Dachbegrünung; Stellungnahme des Landratsamtes Karlsruhe zu einer möglichen Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes; Stellungnahme des Landratsamtes Karlsruhe zu festgesetzten Pflanzgeboten und Pflanzliste; Stellungnahme des Landratsamtes Karlsruhe zur artenschutzrechtlichen Untersuchung
  • Schutzgut Boden: Umweltbericht mit Umweltprüfung gemäß § 2 BauGB; Stellungnahme des Landratsamtes Karlsruhe zur Bewertung des Bodeneingriffes sowie zu Altlasten; Stellungnahme des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau zu den örtlichen geologischen Verhältnissen
  • Schutzgut Wasser: Umweltbericht mit Umweltprüfung gemäß § 2 BauGB; Behördliche Stellungnahme zur Entwässerungskonzeption; Behördliche Stellungnahme zum Hochwasserschutz und zum Schutz vor Starkregen; Stellungnahme des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau zu den örtlichen hydrogeologischen Verhältnissen
  • Schutzgut Klima und Luft: Umweltbericht mit Umweltprüfung gemäß § 2 BauGB; Stellungnahme des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau zu den geothermischen Verhältnissen
  • Schutzgut Landschaft: Umweltbericht mit Umweltprüfung gemäß § 2 BauGB
  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Umweltbericht mit Umweltprüfung gemäß § 2 BauGB; Stellungnahme des Landesdenkmalamtes zu möglichen archäologischen Bodenfunden

Während des Veröffentlichungs- bzw. Auslegungszeitraumes können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich, mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Elchesheim-Illingen, Rathausplatz 8, 76477 Elchesheim-Illingen, Zimmer 110 oder elektronisch (bevorzugt als E-Mail an buergermeisteramt@elchesheim-illingen.de) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Soweit personenbezogene Daten angegeben werden, werden diese aufgrund § 3 Abs. 2 BauGB ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erhoben und verarbeitet. Auf weitere Hinweise zum Datenschutz, Datenerhebung und Datenschutzbeauftragten wird auf die Homepage der Gemeinde Elchesheim-Illingen unter dem Link Datenschutzerklärung verwiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.


Elchesheim-Illingen, den 17.01.2025

gez. Rolf Spiegelhalder (Bürgermeister)