Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger von Elchesheim-Illingen und das Hauptorgan der Gemeinde. Er besteht aus dem Bürgermeister Rolf Spiegelhalder als Vorsitzendem und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderäte). Die Zahl der Gemeinderäte beträgt nach der Gemeindeordnung bei Gemeinden mit mehr als 3.000, aber nicht mehr als 5.000 Einwohnern 14 Mitglieder. Durch die Hauptsatzung kann bestimmt werden, dass für die Zahl der Gemeinderäte die nächstniedrigere Gemeindegrößengruppe maßgebend ist. Aus diesem Grund sind dies in Elchesheim-Illingen lediglich 12 Gemeinderäte, so dass der Gemeinderat in Elchesheim-Illingen insgesamt 13 Personen umfasst.
Die Amtszeit des Gemeinderats beträgt fünf Jahre. Die letzte Gemeinderatswahl fand am 09. Juni 2024 statt. Es traten drei Parteien bzw. Wählervereinigungen mit Wahlvorschlägen an. Die Wahlbeteiligung betrug 66,75 %, hier finden Sie das Wahlergebnis im Detail.
Die konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderats fand am 15. Juli 2024 statt.
Die zwölf gewählten ehrenamtlichen Mitglieder des Gemeinderats erreichen Sie über die Mailadresse ratsmitglieder(at)gr-elchesheim-illingen.de ,
alle Ratsmitglieder (mit dem Bürgermeister als Vorsitzendem) erreichen Sie mit der Mailadresse gemeinderat(at)gr-elchesheim-illingen.de
Einzelne Ratsmitglieder erreichen Sie über die oben genannten Mailadressen, die zwölf Ratsmitglieder des Gemeinderats (ohne Bürgermeister) erreichen Sie über die
Mailadresse ratsmitglieder(at)gr-elchesheim-illingen.de
Von A - wie Abstimmungen bis Z - wie Zuständigkeit - hier erfahren Sie Interessantes über die Arbeit des Gemeinderates
Der Gemeinderat beschließt durch Abstimmungen und Wahlen. Wahlen beziehen sich auf Fragen der personellen Besetzung, Abstimmungen sind alle übrigen Entscheidungen. Abstimmungen sind in der Regel offen, Wahlen geheim. Der Bürgermeister hat Stimmrecht. Für Abstimmungen genügt generell die einfache Mehrheit, für Wahlen ist ein mehrstufiges Verfahren mit Stichwahl vorgesehen, wenn die absolute Mehrheit nicht erreicht wird.
Damit der Gemeinderat seine Kontrollrechte wahrnehmen kann, hat die Gemeindeordnung jedem Ratsmitglied ein weitgehendes Informationsrecht eingeräumt. Dieser Auskunftsanspruch betrifft grundsätzlich alle Gemeindeangelegenheiten, auch solche, die kraft Gesetzes zum Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters gehören.
Jedes Mitglied des Gemeinderates kann Abänderungsanträge (Sachanträge) zu einem auf der Tagesordnung stehenden Beratungspunkt stellen und darüber eine Abstimmung herbeiführen lassen. Gleiches gilt für so genannte Geschäftsordnungsanträge (Beispiele: Vertagungsantrag, Antrag auf Schluss der Beratung oder der Liste der Rednerinnen und Redner). Ein Viertel des Plenums kann beantragen, dass der Bürgermeister einen Beratungspunkt auf die Tagesordnung des Gemeinderates setzt; ein Viertel kann auch verlangen, dass der Gemeinderat unverzüglich einberufen wird.
Der Gemeinderat kann zu seiner Entlastung Ausschüsse einsetzen. Man muss berücksichtigen, dass die Ratsmitglieder ehrenamtlich tätig sind. Es gibt zwei Arten von Ausschüssen: beschließende Ausschüsse, die in weniger bedeutsamen Gemeinderatsangelegenheiten anstelle des Gemeinderates entscheiden. Sie tagen grundsätzlich öffentlich. Außerdem gibt es beratende Ausschüsse, die die Angelegenheiten des Gemeinderates nur vorberaten. Da hier die spätere Beratung im Plenum folgt, tagen diese Ausschüsse in der Regel nichtöffentlich.
Was zu den Aufgaben eines Gemeinderates gehört bestimmt sich nach dem "Neuen Steuerungsmodell" (NSM). Daraus ergeben sich klare Zuständigkeiten in Abgrenzung der Aufgaben zwischen dem Gemeinderat und Verwaltung.
Rollenverteilung nach dem NSM:
Strategische Steuerung: Festlegung von langfristigen Zielen und Prioritäten.
Kontrolle: Überwachung der Umsetzung der strategischen Ziele.
Haushalt: Verabschiedung und Kontrolle des Haushaltsplans.
Richtlinienkompetenz: Festlegung grundlegender politischer und administrativer Richtlinien.
Bürgerbeteiligung: Förderung der Bürgerbeteiligung und Transparenz.
Operative Umsetzung: Erfüllung der täglichen Aufgaben und Verwaltungsprozesse.
Fachkompetenz: Einsatz von spezifischem Fachwissen für die Umsetzung von Aufgaben.
Personalführung: Verwaltung und Entwicklung des Personals.
Effiziente Prozessgestaltung: Organisation interner Abläufe zur Steigerung der Effizienz.
Durchführung politischer Beschlüsse: Umsetzung der durch den Gemeinderat gefassten Beschlüsse.
Weitere Informationen zum Neuen Steuerungsmodell
Ein Mitglied des Gemeinderates, das bei einem Beratungspunkt befangen ist, muss die Sitzung verlassen. Ein Verstoß hiergegen führt zur Rechtswidrigkeit des Beschlusses. Befangenheit liegt vor, wenn die Entscheidung der Angelegenheit der Gemeinderätin oder dem Gemeinderat, einem nahen Angehörigen oder etwa der Arbeitgeberin beziehungsweise dem Arbeitgeber einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Das Mitglied des Plenums, das befangen sein kann, muss hierauf rechtzeitig vor der Beratung von sich aus hinweisen.
Der Gemeinderat kann nur in einer ordnungsmäßig einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschließen. Zur Verhandlungsleitung zählt auch die Beachtung der Beschlussfähigkeit des Gemeinderates, die dann gegeben ist, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist (das heißt nicht etwa durch Befangenheit an der Stimmabgabe verhindert ist).
Der Gemeinderat kann beschließen, dass eine Angelegenheit seines Zuständigkeitsbereichs entsprechend der Gemeindeordnung der Entscheidung der Bürgerschaft unterstellt wird (Bürgerentscheid), oder aber die Bürgerschaft selbst kann unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass über eine solche Gemeindeangelegenheit ein Bürgerentscheid durchgeführt wird (Bürgerbegehren). Über die Zulässigkeit entscheidet der Gemeinderat. Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines endgültigen Beschlusses des Gemeinderats.
Alle Ratsmitglieder in Elchesheim-Illingen arbeiten seit mehreren Jahren digital. Statt dicker Papierstapel steht ihnen ein iPad zur Verfügung, auf dem sie per App auf alle Sitzungstermine und Sitzungsunterlagen zugreifen können.
Der Bürgermeister beruft den Gemeinderat schriftlich (digital) mit angemessener Frist ein und teilt rechtzeitig die Verhandlungsgegenstände (Tagesordnung) unter Übersendung der erforderlichen Unterlagen (Vorlagen) mit. Dadurch wird dafür Sorge getragen, dass sich die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte rechtzeitig auf die Sitzungen vorbereiten können. Der Gemeinderat tagt je nach den Erfordernissen der Geschäftslage, in der Regel alle drei bis vier Wochen. Ein Viertel seiner Mitglieder kann unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes verlangen, dass der Gemeinderat unverzüglich vom Bürgermeister einberufen wird. Damit die Bevölkerung an den Sitzungen teilnehmen kann, müssen Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen rechtzeitig öffentlich bekanntgegeben werden.
In der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Elchesheim-Illingen ist unter anderem die Höhe der Aufwandsentschädigung an die Mitglieder des Gemeinderates geregelt. Der Betrag ist pauschaliert. Außerdem wird ein Sitzungsgeld gewährt.
Der Artikel 70 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland regelt in Verbindung mit Artikel 28, dass die Länder im Rahmen ihrer Zuständigkeiten das Recht der Gesetzgebung haben und den Gemeinden das Recht gewährleistet sein muss, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Die Ländern regeln ihre Angelegenheiten demnach durch Gemeindeordnungen, die in einigen Bundesländern auch Kommunalverfassungen heißen. Die Gemeindeordnungen sind damit sozusagen die „Verfassungen“ der Gemeinden.
Über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen des Gemeinderats wird eine Niederschrift (Protokoll) angefertigt. Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Elchesheim-Illingen können in die Protokolle über öffentliche Gemeinderatssitzungen im Rathaus Einsicht nehmen.
Die Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich – so regelt es die Gemeindeordnung. Dieses Prinzip dient zugleich der Information der Bürgerschaft – interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie die Medien haben so die Möglichkeit an den Sitzungen teilzunehmen bzw. deren Inhalte zu verfolgen. Nichtöffentlich muss dann verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner (zum Beispiel bei Personalentscheidungen) erfordern.
Für gute Politik werden gute Informationen benötigt. Solche Informationen jederzeit, an beliebigem Ort und aktuell anzubieten, ist Ziel eines Ratsinformationssystems. Die Politik wird transparenter und zugleich die politische Arbeit der Mitglieder des Rates unterstützt – und auch die Arbeit der Verwaltung, die die Ratsarbeit vorbereitet und die Ergebnisse für nachfolgende Aktivitäten aufbereitet und archiviert.
Die Bürgerinnen und Bürger erfahren auf den Internetseiten der Gemeinde Elchesheim-Illingen alles über die Arbeit des Gemeinderates, wer darin sitzt und welche Ausschüsse es gibt. Das Ratsinformationssystem stellt unter anderem Sitzungstermine, Tagesordnungen, Veranstaltungen mit Bürgerbeteiligung sowie die öffentlichen Vorlagen und Beschlüsse der gemeinderätlichen Gremien für Interessierte zur Verfügung.
Satzungen sind die Rechtsgrundlagen der Kommunen. In den kommunalen Satzungen wird das Ortsrecht festgelegt. So regelt zum Beispiel die Hauptsatzung der Gemeinde Elchesheim-Illingen, welche Organe die Gemeinde hat (Bürgermeister und Gemeinderat), welche Zuständigkeiten der Bürgermeister hat, oder wie die Zuständigkeiten des Gemeinderates aussieht. Weil in dieser Satzung die Grundlagen für die Gemeinde festgelegt werden, kann die Hauptsatzung auch als „Verfassung“ der Kommune bezeichnet werden.
Die Sitzungstermine des Gemeinderates werden auf dieser Seite im Ratsinformationssystem veröffentlicht.
Der Gemeinderat der Gemeinde Elchesheim-Illingen wird von den Wahlberechtigten alle fünf Jahre gewählt. Gewählt werden 12 ehrenamtliche Gemeinderäte. Die Anzahl der zu wählenden Gemeinderäte richtet sich nach der Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner und ist in der Gemeindeordnung festgelegt. Die Zahl der Gemeinderäte beträgt nach der Gemeindeordnung bei Gemeinden mit mehr als 3.000, aber nicht mehr als 5.000 Einwohnern 14 Mitglieder. Durch die Hauptsatzung kann bestimmt werden, dass für die Zahl der Gemeinderäte die nächstniedrigere Gemeindegrößengruppe maßgebend ist. Dies ist in Elchesheim-Illingen umgesetzt. Aus diesem Grund sind dies 12 Gemeinderäte, so dass der Gemeinderat in Elchesheim-Illingen insgesamt 13 Personen umfasst.
Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Gemeinderat den Ausschüssen oder dem Bürgermeister bestimmte Angelegenheiten übertragen hat oder der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister.
Der Bürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung und vertritt die Gemeinde. Er ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich und regelt die innere Organisation der Gemeindeverwaltung. Der Bürgermeister erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Gesetz oder den Gemeinderat übertragenen Aufgaben. Weisungsaufgaben erledigt der Bürgermeister in eigener Zuständigkeit, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt auch, wenn die Gemeinde in einer Angelegenheit angehört wird, die auf Grund einer Anordnung der zuständigen Behörde geheim zu halten ist.