Bauen

Umgeben von zahlreichen Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten liegt Elchesheim-Illingen in bester Wohnlage im Herzen Mittelbadens, zwischen Karlsruhe und Rastatt/Baden-Baden.

Bauen in Elchesheim-Illingen - Informationen für Bauherren

Zuständige Baurechtsbehörde für die Gemeinde Elchesheim-Illingen ist das Landratsamt Rastatt - Amt für Baurecht, Naturschutz, Recht und Ordnung -, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt, Telefon 07222 381-0, E-Mail: baurecht(at)landkreis-rastatt.de

Baurechtliche Verfahren können im Zuständigkeitsbereich der Baurechtsbehörde des Landratsamts Rastatt über das eigens geschaffene VBA-Portal abgewickelt werden, das an die Homepage des Landratsamtes angegliedert ist. Das Portal stellt eine Kommunikationsplattform zur Antragstellung und Kommunikation im gesamten Bauantragsverfahrens dar, bei der auch die Gemeinden und die beteiligten Behörden vom Zusammenstellen der Unterlagen bis zur Entscheidung in vollelektronischer Form digital eingebunden werden.

 VBA-Portal Landratsamt Rastatt

Der Gutachterausschuss hat gemäß § 196 Baugesetzbuch am 24. Mai 2022 die Bodenrichtwerte für die Mitgliedsgemeinden Au am Rhein, Bietigheim, Durmrsheim, Elchesheim-Illingen, Iffezheim, Muggensturm, Ötigheim, Rastatt und Steinmauern zum Stichtag 01. Januar 2022 auf Grundlage der Kaufpreissammlung flächendeckend ermittelt und beschlossen.

Folgende Möglichkeiten zur Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarten bestehen:

  1. BORIS-BW (Zentrales Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg).  Bodenrichtwerte für Elchesheim-Illingen
  2. Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses, Herrenstraße 15, 76437 Rastatt, Zimmer Nr. 4.14/4.15, während der üblichen Geschäftszeiten.

Bodenrichtwerte für Elchesheim-Illingen    Bodenrichtwerte für die Grundsteuer B

Die Gemeinde Elchesheim-Illingen hat in Zusammenarbeit mit Komm.ONE ein Geografisches Informationssystem (BürgerGIS) eingerichtet.

BürgerGIS ermöglicht es Ihnen auf geografische Daten mit Hilfe von Karten oder Luftbildern zuzugreifen, sowie Informationen über das Ortsgebiet virtuell auf einfache, benutzerfreundliche Weise abzurufen und zu nutzen.

Durch die interaktive Kartenansicht können Sie sich mühelos durch das Gemeindegebiet navigieren. Auch Routenberechnungen und das Messen von Abständen/Entfernungen ist möglich.

Das BürgerGIS bietet Ihnen eine präzise Standortsuche:
Suchen Sie nach Adressen, Grundstücken oder Straßen und erhalten Sie umfassende Informationen, wie beispielsweise:

  • Flurstücknummer
  • Gemarkung
  • Anzahl der auf einem Grundstück befindlichen Gebäuden
  • Lageinformationen

zum BürgerGIS von Elchesheim-Illingen

Bitte beachten Sie, dass die zur Verfügung gestellten Daten nur für private und nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden dürfen. 

 

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein behördenverbindlicher Plan, der die beabsichtigte Nutzung der gesamten Fläche einer Gemeinde oder Stadt für die nächsten 10 bis 15 Jahre darstellt. Er bildet das Grundgerüst der kommunalen Bauleitplanung und legt fest, welche Flächen für verschiedene Nutzungen vorgesehen sind, wie zum Beispiel:

  • Wohnbauflächen (für Wohnungen und Häuser)
  • Gewerbe- und Industrieflächen (für Unternehmen und Fabriken)
  • Grün- und Erholungsflächen (Parks, Wälder, landwirtschaftliche Flächen)
  • Verkehrsflächen (Straßen, Bahnlinien)
  • Infrastrukturflächen (für Schulen, Sportanlagen, Krankenhäuser etc.)

Der Flächennutzungsplan ist nicht rechtsverbindlich für den Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung. Er stellt sicher, dass sich die Gemeinde im Einklang mit den Zielen der Raumordnung entwickelt und eine geordnete städtebauliche Nutzung der Flächen erfolgt. Auf Basis des FNP werden später Bebauungspläne erstellt, die dann für einzelne Bauvorhaben rechtlich bindend sind.

Zusammengefasst zeigt der Flächennutzungsplan die langfristige Vision einer Gemeinde oder Stadt für die Flächennutzung und schafft so Planungssicherheit für zukünftige Projekte und Entwicklungen.

Details zum Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Durmersheim (GVV) mit den Teilgemeinden Bietigheim, Durmersheim und Elchesheim-Illingen finden Sie hier 

Geltendes Ortsrecht

Bebauungspläne

23 Bebauungspläne:
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