Info für Landesfamilienpass-Inhaber
Gemeindenachricht
Gutscheinkarte 2025 jetzt erhältlich
Wir weisen darauf hin, dass die Besitzer des Landesfamilienpasses ab sofort beim Bürgeramt, Zimmer 104, die Gutscheinkarte für das Jahr 2025 abholen können. In diesem Zusammenhang dürfen wir bemerken, dass im Rathaus - Bürgeramt - jederzeit auch Neuanträge gestellt werden können.
Die Verwendung des Passes ist auf die Bedürfnisse der Kinder in den unterschiedlichsten Familienkonstellationen ausgerichtet. So können Kinder den Landesfamilienpass alleine oder mit höchstens zwei der im Pass eingetragenen Erwachsenen nutzen. In den Pass eingetragen werden können neben der berechtigten Person auch weitere vier Begleitpersonen. Eine Nutzung des Passes ohne Kind/-er ist nicht möglich.
Der Pass ist mehrere Jahre gültig. Wenn keine Änderungen vorgenommen werden sollen, braucht kein neuer Pass ausgestellt werden.
Der Landesfamilienpass kann für folgenden Personenkreis ausgestellt werden
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung.
- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und
- Familien die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Mit dem Landesfamilienpass und der jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt Schlösser, Gärten und Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen.
Zu den einzelnen Gutscheinen in Folgendes zu bemerken:
Die speziell bezeichnete Gutscheine (z. B. für das Württembergische Landesmuseum Stuttgart, Badisches Landesmuseum Karlsruhe, das Schloss Heidelberg, die Staatsgalerie Stuttgart, das Archäologische Landesmuseum Konstanz, das Technoseum in Mannheim oder das ZKM Zentrum für Kunst und Medien in Karlsruhe etc. berechtigen zum einmaligen kostenfreien Eintritt. Neu hinzu gekommen sind die besonderen Gutscheine Schloss und Schlossgarten Weikersheim, Barockschloss Mannheim, Kloster und Schloss Salem, Schloss Bruchsal, Kloster Wiblingen und die Festungsruine Hohenwiel.
Der Gutschein Kunsthalle Karlsruhe kann derzeit nicht eingelöst werden, da diese wegen Renovierung geschlossen ist.
Die anderen Schlösser, Gärten und Museen ohne eigenen Gutschein können mit den sechs Gutscheinen "Sonstiges Staatliches Schloss oder Museum nach Wahl" - auch mehrfach im Jahr - kostenfrei besucht werden. Es ist nicht möglich, die Staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen mit speziellem Gutschein auch mit einem Gutschein "Sonstiges Staatliches Schloss oder Museum nach Wahl" mehrfach zu besuchen.
Bei Sonderveranstaltungen in den Landeseinrichtungen ist es möglich, dass der Landesfamilienpass nicht anerkannt wird. Das "Junge Schloss" in Stuttgart hat in letzter Zeit auch bei Kinderausstellungen den Gutschein akzeptiert. Im Zweifelsfall wird jedoch dazu geraten, sich vor einem Besuch telefonisch bei der Einrichtung zu erkundigen.
Da seit 2010 die Broschüre "Staatliche Schlösser und Gärten" von der Schlösserverwaltung (SSG) nicht mehr neu aufgelegt wird, empfehlen wir, sich online über die Homepage der SSG (www.schloesser-und-gaerten.de) zu informieren. Dort ist auch eine Liste aller Objekte der SSG eingestellt, in denen der Landesfamilienpass Gültigkeit besitzt. (https://www.schloesser-und-gaerten.de/besucherinformation/verguenstigungen/landesfamilienpass/)
Mit dem Landesfamilienpass bekommen Sie auch in vielen privaten oder kommunalen Freizeitparks, Museen, Tierparks oder anderen Freizeitangeboten kostenlosen oder ermäßigten Eintritt.
Baden-Württemberg ist so vielfältig und reich an Kultur und Freizeitmöglichkeiten, dass es für Familien immer wieder spannend und lohnend ist, das Land zu erkunden. Dabei helfen wir mit unserem Landesfamilienpass. Das Angebot hält für alle etwas bereit, egal bei welchem Wetter oder in welchem Alter die Kinder sind.
Auch 2025 bietet der Landesfamilienpass wieder viele attraktive Ausflugsziele für die ganze Familie an.
Nutzung des Passes auch ohne Gutschein
Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration (https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass/) ist eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nichtstaatlicher Einrichtungen, die einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.