Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Gemeindenachricht

Wahlbenachrichtigungen für die vorgezogene Bundestagswahl werden zugestellt

In den kommenden zwei Wochen erhalten alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ihre Wahlbenachrichtigung für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025. Die Wahlbenachrichtigung informiert die Empfänger darüber, unter welcher Nummer sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Die Wähler erleichtern es deshalb den Wahlhelfern sehr, wenn sie ihre Wahlbenachrichtigung am Wahlsonntag mitbringen. Damit wird ein schnelles Auffinden des Namens im Wählerverzeichnis garantiert und unnötige Wartezeiten können vermieden werden. Die Wähler können somit einen wesentlichen Beitrag zu einem reibungslosen Ablauf des Wahlgeschäfts leisten.
Sollten Sie bis spätestens 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber der Auffassung sein, wahlberechtigt zu sein, melden Sie sich bitte im Rathaus, Zimmer 110, rufen Sie uns an, Telefon 9301-18, oder melden Sie sich per E-Mail unter martina.schroeter@elchesheim-illingen.de
Bitte beachten Sie, dass die Eintragung im Wählerverzeichnis eine zwingende Voraussetzung für die Ausübung Ihres Wahlrechts ist.
 
 
Briefwahlunterlagen
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist unmittelbar nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung möglich. Dazu kann die ausgefüllte Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt oder die Beantragung hier vorgenommen werden.
Aufgrund gesetzlicher Fristen können die Stimmzettel vom Bund erst Ende Januar erstellt und an die Gemeinden weitergeleitet werden.
Daher wird der Versand der Briefwahlunterlagen an die Antragsteller erst ab Montag, 10. Februar 2025, erfolgen.
Der späte Versand der Unterlagen ist nicht auf eine vermeintlich mangelnde Funktionsfähigkeit der Kommunen zurückzuführen, sondern ergibt sich aus gesetzlichen Regelungen. Diese stellen sicher, dass die Rechte der Parteien im Rahmen der Wahlvorbereitungen gewahrt bleiben.