Gemeinderatssitzung am 16. Dezember 2024
Gemeindenachricht, Gemeinderat
Rückblick auf die vergangene Sitzung des Gemeinderats
TOP 1: Bekanntgaben von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
Aus nichtöffentlicher Sitzung lagen keine Beschlüsse zur Bekanntgabe vor
TOP 2: Einwohnerfragestunde nach §33 Absatz 4 Gemeindeordnung
Da keine Einwohner anwesend waren, konnten der Gemeindeverwaltung keine Fragen gestellt werden.
TOP 3: Bebauungsplan "Kindergarten und Freizeitgelände Waldstraße"
1. Behandlung der im Zuge der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen
2. Billigung des Bebauungsplan-Entwurfs
3. Beschluss zur Veröffentlichung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Die Gemeinde Elchesheim-Illingen plant eine umfassende Neustrukturierung ihrer Sport- und Freizeitanlagen. Im Zuge der Konzentration auf den Standort Illingen wurde der Bebauungsplan „Sport- und Festplatzgelände“ entwickelt, der erste Maßnahmen wie die Erneuerung des Rasenspielfelds umfasste. Für das Areal in Elchesheim steht eine schrittweise Umnutzung an: Der nördliche Bereich soll als Wohngebiet erschlossen werden, während im südlichen Teil das Judo-Vereinsheim und die Tennisplätze erhalten bleiben. Der frühere Tennenplatz wird in eine Freizeitanlage umgewandelt. Außerdem ist der Bau einer Kinderbetreuungseinrichtung auf der gegenüberliegenden Straßenseite geplant. Zur Umsetzung der Pläne ist ein Bebauungsplan erforderlich. Am 4. März 2024 fasste der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kindergarten und Freizeitgelände Waldstraße“. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange führte zu mehreren Anregungen, darunter die Anpassung des Baufensters zur Minimierung der Beeinträchtigung des Regionalen Grünzugs und Hinweise zu Versorgungsleitungen. Basierend auf diesen Stellungnahmen wurde der Plan überarbeitet. Der Bebauungsplan-Entwurf berücksichtigt auch die Ergebnisse einer artenschutzrechtlichen Untersuchung. Eingriffe in den Boden und den Naturhaushalt, insbesondere durch Versiegelung, können durch interne Ausgleichsmaßnahmen nahezu vollständig kompensiert werden, sodass keine externen Maßnahmen erforderlich sind. Nach Billigung des Bebauungsplan-Entwurfs durch den Gemeinderat in der Sitzung wird dieser öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt. Stellungnahmen aus dieser Phase werden ausgewertet, bevor der abschließende Satzungsbeschluss erfolgen kann. Die Gemeinde sieht in der Neugestaltung des Areals einen wichtigen Schritt zur nachhaltigen Entwicklung von Sport-, Freizeit- und Betreuungsmöglichkeiten in Elchesheim-Illingen und freut sich über die einstimmige Entscheidung des Gemeinderates.
TOP 4: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum - Schwerpunktgemeinde von 2016 - 2020
Evaluierungsbericht
Die Gemeinde Elchesheim-Illingen war von 2016 bis 2020 als Schwerpunktgemeinde im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) anerkannt. Nach Abschluss der Förderperiode wurde ein Evaluierungsbericht erstellt, der die Zielerreichung in den vier zentralen Handlungsfeldern dokumentiert und bewertet: flächensparende Siedlungsentwicklung, Umgang mit der demografischen Entwicklung, Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft sowie sonstige Handlungsfelder. Ergänzt wird der Bericht durch eine Übersicht der realisierten Projekte und Maßnahmen. In der Gemeinderatssitzung stellte Herr Petri vom Planungsbüro BIT den Bericht ausführlich vor. Der Gemeinderat nahm den Evaluierungsbericht zustimmend zur Kenntnis. Die Ergebnisse zeigen die erfolgreiche Umsetzung zahlreicher Maßnahmen und bilden eine Grundlage für künftige Entwicklungsprojekte der Gemeinde.
TOP 5: Haushaltsjahr 2024
Mittelübertragung aus 2023
Gemäß § 21 Absatz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung bleiben Ansätze für Investitionsauszahlungen und zweckgebundene investive Einzahlungen bis zur vollständigen Umsetzung der Maßnahmen verfügbar. Um die Fortführung bereits begonnener Projekte sicherzustellen, hat der Gemeinderat beschlossen, die in 2023 gebildeten Haushaltsmittel teilweise in das Jahr 2024 zu übertragen.
In der Sitzung erläuterte Rechnungsamtsleiter Spinner die rechtlichen Grundlagen und den Zweck der Mittelübertragungen. Dabei stellte er die Ansätze und deren Bedeutung für die Umsetzung laufender Projekte detailliert vor. Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag einstimmig zu, um die erfolgreiche Weiterführung der Maßnahmen zu gewährleisten.
TOP 6 und 7: Bauvoranfragen zur Aufstockung einer bestehenden Garage zur Wohnungserweiterung und zur Bebauung eines Grundstückes, beide in der Bachstraße
Im Sanierungsgebiet „Ortsmitte Elchesheim“ wurden zwei Bauvoranfragen gestellt, um die baurechtliche Zulässigkeit der Vorhaben zu prüfen. Die Bauherren planten eine Aufstockung einer Garage mit Flachdach zur Wohnnutzung , eine Grenzbebauung mit 6,40 m Höhe und Flachdach. Beim zweiten Antragh war geplant, eine bestehende Scheune abzubrechen und das Grundstück in drei Teile zu teilen. Dabei sollte das bestehende Gebäude saniert werden, während auf den hinteren Grundstücken ein Doppelhaus und zwei Garagen errichtet werden sollen. Die Erschließung sollte über ein Überfahrtsrecht an der nördlichen Grundstücksgrenze erfolgen.
Das Planungsbüro stellte fest, dass die Vorhaben den Sanierungszielen nur bedingt entsprichen und diese teilweise beeinträchtigen würde. Aus diesem Grund wurde empfohlen, die sanierungsrechtliche Genehmigung in beiden Fällen zu versagen. Nach eingehender Prüfung der Vorhaben kamen die Ratsmitglieder zu dem Ergebnis, dass die geplanten Maßnahmen nicht mit dem Baurecht und den Zielen der Sanierung vereinbar sind und schlossen sich dieser Empfehlung an und lehnten die Vorhaben ab. Besonders kritisch wurde bewertet, dass durch die Aufstockung bzw. Neubauten das Wohnen im hinteren Grundstücksbereich zugelassen würde, was Präzedenzfälle für die Überschreitung der (fiktiven) Baugrenze schaffen würde.
Nach diesem Tagesordnungspunkt endete der öffentliche Teil der Sitzung. Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 13.01.2025 statt.