Bekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Elchesheim-Illingen gemäß § 46 Abs. 3 EnWG
Die Gemeinde Elchesheim-Illingen, Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg, mit rd. 3.300 Einwohnern macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der Netze BW GmbH für das Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) in Elchesheim-Illingen am 31.12.2026 endet.
Die Gemeinde Elchesheim-Illingen beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom in der Gemeinde mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich bei der
Gemeinde Elchesheim-Illingen
-Rechnungsamt
Rathausplatz 8
76477 Elchesheim-Illingen
zu bekunden.
Nach dem genannten Termin eingehende Interessenbekundungen werden nicht mehr im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes, die für eine Bewertung des Netzes erforderlich sind, stellt die verfahrensleitende Stelle der Gemeinde Elchesheim-Illingen auf Anforderung in Text- oder Schriftform zur Verfügung.
Die vom derzeitigen Netzbetreiber überlassenen kalkulatorischen Daten können ebenfalls bei der vorgenannten verfahrensleitenden Stelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die im Rahmen des Konzessionsverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages verwendet werden.
Elchesheim-Illingen, 04.06.2024
Rolf Spiegelhalder
Bürgermeister