Lauterburgstraße 8

76477 Elchesheim-Illingen

Parkplätze in der Nähe
Orte in der Nähe

Im Außenbereich beim Hochwasserdamm befindet sich die Grillhütte (Schnoogehütt) der Gemeinde. Neben einer befestigten Feuer-/Grillstelle gibt es auch einen angelegten Platz für ein Lagerfeuer. Die Schnoogehütt wird durch die Gemeinde vermietet. Parkplätze sind vorhanden, WC-Anlagen sind nicht vorhanden. 

1. Anmeldung

Die Benutzung der Grillhütte durch Vereine, Gruppen oder Gesellschaften muss spätestens 10 Tage vor der geplanten Veranstaltung beim Bürger­meisteramt Elchesheim-Illingen, Zimmer 110, unter Angabe des verantwort­lichen Veranstalters sowie Art und Dauer der Veranstaltung angemeldet werden. Der Mieter verpflichtet sich durch Unterzeichnung zur Einhaltung der nachfolgend aufgeführten Bedingungen. Der Unter­zeichnende ist gegenüber der Gemeinde Elchesheim­-Illingen in allen Belangen verant­wortlich und haftet für auftretende Schäden.

2. Vergabe

Die Vergabe der Grillhütte erfolgt durch schriftlichen Vertrag. Grillfeste der örtlichen Vereine, die im Veranstaltungskalender ausgewiesen sind, haben absoluten Vorrang. Privatfeste von Vereinen, Gruppen oder Gesellschaften sind untereinander gleichrangig. Hier zählt der Zeitpunkt der Anmeldung. Die Grillhütte wird nicht an auswärtige Gruppen vermietet, d.h., dass zumindest der überwiegende Teil der beteiligten Personen in Elchesheim-Illingen wohnhaft sein muss.

Privatfeste sind auf eine Höchstteilnehmerzahl von 50 Personen begrenzt.

3. Öffentliche Grillstätte

So weit die Grillhütte vertraglich nicht vergeben ist, steht sie als Rastplatz der Öffentlichkeit (Spaziergängern, Radfahrern etc.) zur Verfügung. Die Benutzung als Rastplatz erfolgt unentgeltlich. Die Reinhaltung des Platzes und der Hütte wird von allen Benutzern erwartet.

4. Benutzungshinweise bei Grillfesten und Privatveranstaltungen

  • Schlüssel

Die Schlüssel für die Einrichtung sind am letzten Arbeitstag vor der Veranstaltung beim Bürgermeisteramt Elchesheim-Illingen bis spätestens 12.00 Uhr abzuholen. Eine Aushändigung erfolgt nur, wenn eine Kaution in Höhe von 200,-- € entrichtet und die Anmietung einer Mobilen Toilette nachgewiesen wird.

Die Schlüssel sind unverzüglich oder spätestens am nächsten Arbeitstag nach Beendigung der Veranstaltung beim Bürgermeisteramt Elchesheim-Illingen wieder abzugeben. Bei Verlust wird ein Ersatz in Höhe von bis zu 50,-- € für die Schlüssel zur Zahlung fällig. Nach Benutzung erfolgt Besichtigung und Übergabe der Grillhütte.

  • Säuberung der Anlage

Die Benutzer der Grillhütte sind verpflichtet, die Anlage in einem ordnungsgemäßen Zustand dem Beauftragten der Gemeinde zu übergeben. Hierzu gehört insbesondere das Einsammeln von Müll, das Säubern des Rostes, die Beseitigung von Asche sowie die Reinigung evtl. benutzter Einrichtungsgegenstände. Wurde im Rahmen der Übergabe der Hütte festgestellt, dass dies nicht erfolgte und kommt der Benutzer der Aufforderung des Beauftragten hierzu nicht nach, ist Auslagenersatz zu leisten.

5. Benutzungsgebühr

Die Benutzungsgebühr beträgt 50,-- €/Tag. Für Schul­klassen ist die Benutzung bis 18.00 Uhr kostenlos. Für die Benutzung ab 18.00 Uhr ist die festgesetzte Benutzungsgebühr zu bezahlen.

6. Schlussbemerkung

  • Die Benutzung durch Schulklassen und Jugendgruppen ist nur bei Anwesenheit von entsprechendem Aufsichtspersonal gestattet.

  • Erfolgt Ausschank von Getränken oder Verabreichung von Speisen gegen Entgelt im öffentlichen Rahmen oder an Vereinsmitglieder zu Verkaufspreisen, die die Einkaufspreise überschreiten, bedarf dies der Erlaubnis nach § 12 GastG (Gestattung) sowie unter Umständen einer Sperrzeitverkürzung.