GVV-Abwasserausschuss

Zur Erledigung der in der Verbandssatzung festgelegten Erfüllungsaufgaben wurde ein Abwasserausschuss als beschließender Ausschuss gebildet. Gemäß § 4 Abs. 2 der Verbandssatzung gehören dem Abwasserausschuss außer dem Verbandsvorsitzenden zwei Vertreter aus der Verbandsversammlung für unsere Gemeinde dem Abwasserausschuss an. Der Bürgermeister gehört nicht Kraft Verbandssatzung dem Abwasserausschuss an. Beide Vertreter wurden deshalb in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates gewählt.