Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Elchesheim-Illingen ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für elchesheim-illingen.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Teilweise fehlende deutsche Alternativtexte für Bedienelemente auf der Webseite, z.B. Zoom in & Zoom out
  • Überschriften von Detailauflistungen sind teilweise als h3 gekennzeichnet, anstatt als h2
  • Teaser bei den Neuigkeiten haben keinen p-tag
  • Die Navigation ist ohne Maus nicht uneingeschränkt nutzbar

Alle Fehler werden nach und nach behoben.

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • PDF-Dokumente die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
  • Teilweise PDF-Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden
  • Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.

Unverhältnismäßige Belastung

  • Bilder in Bildergalerien sind teilweise ohne Alternativtexte, insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien. Es wird nach und nach daran gearbeitet.

Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.

  • PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
  • Einbindung externer Software, die nicht vollständig barrierefrei ist. Beispiel: Ratsinformationssystem

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.07.2024 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie sind auf elchesheim-illingen.de auf Inhalte gestoßen:

  • die schwer zugänglich sind
  • die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
  • oder die inhaltlich unklar sind

Bitte nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.

Kontakt

Herr Ulrich Römer

Telefon: +49 7245 9301-0

E-Mail: buergermeisteramt(at)elchesheim-illingen.de

5. Schlichtungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass dieser Internetauftritt den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an Herr Römer wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Gemeinde Elchesheim-Illingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 123 39375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.