Grababräumungen

Seit 2021 sind die fälligen Grabäumungen von den Angehörigen in Eigenregie bzw. durch einen von den Angehörigen beauftragten Steinmetz durchzuführen. Die Betroffenen Gräber müssen innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Nutzungsrechts vollständig geräumt sein. Die Räumungsaufforderung erhalten Sie weiterhin von der Gemeinde.

Zur Abäumung eines Grabes gehören:

  • Entfernen des Grabmals einschließlich Fundamente
  • Entfernung von Grabausstattungen/-einfassungen einschließlich Fundamente
  • Entfernen der Bepflanzung einschließlich Wurzelwerk
  • Einebnung der Grabstätte

Durmersheimer Straße 2

76477 Elchesheim-Illingen

Orte der Andacht und Stille sind unsere Friedhöfe in Elchesheim und Illingen. Die Plätze werden durch Skulpturen unseres einheimischen Künstlers Dieter Rommel verschönert.

Es gibt Reihen- und Wahlgräber. In Wahlgräbern sind sowohl Erd- als auch Urnenbestattungen möglich.

Trauerfeiern können auch in der Pfarrkirche Heilig Geist abgehalten werden.

Auf dem Friedhof in Elchesheim sind zudem Bestattungen in einem gärtnergepflegten Urnengrabfeld sowie in einem anonymen Urnengrabfeld möglich.