Bebauungsplan „Kindergarten und Freizeitgelände Waldstraße“
Gemeindenachricht, Amtliche Bekanntmachungen
Veröffentlichung/öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Elchesheim-Illingen hat am 16.12.2024 in öffentlicher Sitzung die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Kindergarten und Freizeitgelände Waldstraße“ behandelt, den Entwurf des Bebauungsplanes mit seinen örtlichen Bauvorschriften gebilligt, und beschlossen, die Veröffentlichung bzw. öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand von Elchesheim und umfasst vollumfänglich oder teilweise die Flurstücke 187 (Waldstraße) 250, 250/13 (Friedenstraße) sowie 250/24. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 1,25 ha. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Kindergarten und Freizeitgelände Waldstraße“ mit seinen örtlichen Bauvorschriften, bestehend aus zeichnerischem Teil und Textteil, ist mit Begründung, Umweltbericht und Anlagen in der Zeit vom
20.01.2025 bis einschließlich 21.02.2025
auf der Homepage der Gemeinde Elchesheim-Illingen unter
https://www.elchesheim-illingen.de/Aktuelles/Oeffentliche-Bekanntmachungen abrufbar. Im gleichen Zeitraum wird der Entwurf des Bebauungsplanes im Rathaus der Gemeinde Elchesheim-Illingen, Rathausplatz 8, Zimmer 110, während der üblichen Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind umweltbezogene Informationen sowie die bereits vorliegenden Stellungnahmen. Folgend umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
Während des Veröffentlichungs- bzw. Auslegungszeitraumes können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich, mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Elchesheim-Illingen, Rathausplatz 8, 76477 Elchesheim-Illingen, Zimmer 110 oder elektronisch (bevorzugt als E-Mail an buergermeisteramt@elchesheim-illingen.de) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Soweit personenbezogene Daten angegeben werden, werden diese aufgrund § 3 Abs. 2 BauGB ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erhoben und verarbeitet. Auf weitere Hinweise zum Datenschutz, Datenerhebung und Datenschutzbeauftragten wird auf die Homepage der Gemeinde Elchesheim-Illingen unter dem Link Datenschutzerklärung verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Elchesheim-Illingen, den 17.01.2025
gez. Rolf Spiegelhalder (Bürgermeister)