Gemeinde verschickt ab 20. Januar 2025 die neuen Grundsteuerbescheide
Gemeindenachricht
Im Januar 2025 erhalten wieder alle Grundsteuerpflichtigen einen Grundsteuerjahresbescheid. Anlass dafür ist die Grundsteuerreform, die am 1. Januar in Kraft tritt. Der neue Grundsteuerbescheid basiert erstmals auf dem neuen Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg. Als Grundlage für die Berechnung der neuen Grundsteuer dienen die vom Finanzamt ermittelten neuen Grundsteuermessbeträge, die vom Finanzamt mittels Bescheid an die Eigentümer*innen festgesetzt wurden. Die Daten dafür haben die Steuerpflichtigen in ihrer Grundsteuererklärung angegeben.
Die Gemeinde ist an die vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbeträge gebunden. Auch dann, wenn Einspruch gegen den Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid eingelegt wurde. Bei erfolgreichem Einspruch wird in der Folge der Grundsteuerbescheid von Amts wegen geändert. Bei Fragen oder Einwendungen zum Grundsteuerwert - bzw. Grundsteuermessbescheid bittet die Gemeinde, sich direkt an das örtlich zuständige Finanzamt in Rastatt zu wenden.
Auch hinsichtlich der Hebesätze gibt es Änderungen. Die ab 2025 geltenden Hebesätze wurden vom Gemeinderats am 18.11.2024 aufkommensneutral neu festgesetzt. Bei der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) reduziert sich der Hebesatz von bisher 330 % auf 270 %, bei der Grundsteuer B (unbebaute und bebaute Grundstücke des Grundvermögens) von ursprünglichen 330 % auf 150 %.
Aufkommensneutralität bedeute allerdings nicht, dass es keine Belastungsverschiebungen bei Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern gibt, manche also mehr, andere weniger zahlen müssen als bisher. Belastungsverschiebungen treten als Konsequenz aus der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils in allen Grundsteuermodellen auf. Änderungen in der Höhe der Grundsteuer gibt es daher auch dann, wenn die Aufkommensneutralität vor Ort gegeben ist.
Sofern bisher die gesamte Jahresgrundsteuer am 1. Juli bezahlt wurde, wird diese Jahreszahlung für die neue Grundsteuer übernommen. Neuanträge zur Jahreszahlung, sowie alle Änderungen sind der Gemeinde mitzuteilen.
Ein auf dem Buchungszeichen erteiltes SEPA-Basislastschrift-Mandat bleibt weiterhin gültig. Das Einzugsverfahren (SEPA-Basislastschrift-Mandat) erleichtert die Zahlung und vermeidet unnötige Kosten bei verspäteter Zahlung.
Hinweis zum SEPA-Basislastschrift-Mandat: Sind auf einem Buchungszeichen mehrere Grundstücke zur Grundsteuerveranlagung zusammengefasst, so gilt ein auf diesem Buchungszeichen erteiltes SEPA-Basislastschriftmandat-Mandat für alle dort aufgeführten Grundstücke. Es ist in diesen Fällen nicht möglich, pro Grundstück ein gesondertes SEPA-Basislastschriftmandat-Mandat mit abweichender Bankverbindung zu erteilen.
Bei Überweisung bittet die Gemeinde, die auf dem Grundsteuerbescheid genannten Fälligkeiten zu beachten.
Bei Fragen zur Grundsteuer steht Herr Markus Moritz telefonisch unter 07245 / 93 01 – 12 gerne Verfügung. Auch per Mail unter markus.moritz@elchesheim-illingen.de oder zu den üblichen Sprechzeiten.