Grundsteuerreform – Neue Grundsteuerhebesätze
Gemeindenachricht
Bundesverfassungsgericht erklärt Grundsteuer in bisheriger Form als grundgesetzwidrig.
Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts wurde die Grundsteuer in der bisherigen Form als grundgesetzwidrig erklärt. Aus diesem Grund haben die Bundesländer verschiedene Modelle einer Grundsteuerreform entwickelt. Das Land Baden-Württemberg hat dabei das Bodenwertmodell gewählt. Die entsprechenden Erhebungen durch die Finanzämter laufen derzeit. Durch die Finanzämter werden die Messbeträge der einzelnen Grundstücke im Gemeindegebiet ermittelt und festgesetzt. Auf diese Messbeträge wendet die Gemeinde Elchesheim-Illingen, dann ihren individuellen Grundsteuerhebesatz an. In der Vergangenheit hatten Verwaltung und Gemeinderat bereits signalisiert, dass das Grundsteueraufkommen in der Gemeinde sich nicht aufgrund der Grundsteuerreform erhöhen solle. Es muss daher die Gesamtzahl der durch das Finanzamt festgesetzten Messbeträge abgewartet werden, um dann den Hebesatz entsprechend dem bisherigen Grundsteueraufkommen festlegen zu können. Die Verwaltung geht davon aus, dass dies im Herbst 2024 durch den Gemeinderat erfolgen wird.