Neue Bodenrichtwerte und Wertnachweise für die Grundsteuer
Gemeindenachricht
Wichtige Informationen für Steuerpflichtige
Der Gemeinsame Gutachterausschuss Rastatt hat die Bodenrichtwertzonen in seiner
Region aktualisiert. Vorrangig wurden die Abgrenzungen des Innen- zum Außenbereich in
den Ortsrandlagen überarbeitet. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Berechnung
der Grundsteuer und gelten für alle betroffenen Grundstücke.
Die aktualisierten Bodenrichtwertkarten, die zum Stichtag 1. Januar 2022 erstellt wurden,
sind voraussichtlich ab Anfang Dezember 2024 auf dem Online-Portal „Bodenrichtwerte
Grundsteuer B“ unter www.gutachterausschuesse-bw.de einsehbar. Wer von den
Änderungen betroffen ist, muss nichts weiter tun. Das Finanzamt wird voraussichtlich
Anfang 2025 die Änderungen automatisch in den Steuerbescheiden berücksichtigen. Die
nächste turnusmäßige Aktualisierung der Bodenrichtwerte erfolgt zum Stichtag 1. Januar
2025 und wird ebenfalls auf dem Portal „BORIS-BW“ (www.gutachterausschuesse-bw.de)
veröffentlicht.
Wenn Steuerzahler den tatsächlichen Wert ihres Grundstücks für die Grundsteuer
nachweisen müssen, bietet der Gutachterausschuss verschiedene Dienste an. Dazu
gehören Bescheinigungen, Vorabprüfungen sowie einfache oder vollständige Gutachten
nach dem Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg.
Weitere Informationen und Details zu den angebotenen Leistungen finden Interessierte auf
der Website des Gutachterausschusses.
Kontakt:
Gemeinsamer Gutachterausschuss Rastatt
Geschäftsstelle
Herrenstraße 15
76437 Rastatt
Telefon 07222 972-4077
E-Mail: gutachterausschuss@rastatt.de