Gemeinderatssitzung am 18. November 2024

Gemeindenachricht, Gemeinderat

Rückblick auf die vergangene Sitzung des Gemeinderats

TOP 1: Bekanntgaben von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

Aus nichtöffentlicher Sitzung lagen keine Beschlüsse zur Bekanntgabe vor

TOP 2: Einwohnerfragestunde nach §33 Absatz 4 Gemeindeordnung

Da keine Einwohner anwesend waren, konnten der Gemeindeverwaltung keine Fragen gestellt werden.

TOP 3: Lärmaktionsplan der Gemeinde Elchesheim-Illingen

Das Ingenieurbüro Modus Consult Gericke GmbH & Co. KG wurde mit der Erstellung des Lärmaktionsplans beauftragt. Der Zwischenbericht wurde der Öffentlichkeit in der Gemeinderatssitzung am 13. Mai 2024 vorgestellt. Auf der Grundlage von Verkehrserhebungen im Hauptstraßennetz der Gemeinde, der Aufnahme bestehender Schallschutzanlagen, zulässiger Geschwindigkeiten, Steigungen sowie Straßenoberflächen, wurden vom Büro Modus Consult die erforderlichen Berechnungen durchgeführt, eine Betroffenheitsanalyse erstellt und die möglichen Lärmbrennpunkte/ Hot-Spot-Bereiche ermittelt. Konkrete Vorschläge zur kurz- und mittelfristigen Lärmminderung wurden erarbeitet und verwaltungsintern abgestimmt. Der Gemeinderat hat nach Erläuterung der vorgeschlagenen Maßnahmen den Lärmaktionsplan 4. Runde nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz BlmSchG) mit den darin enthaltenen Maßnahmen beschlossen. Bei den Maßnahmen wurden die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander abgewogen und  über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange (TöB) eingegangenen Anregungen entsprechend den Vorschlägen beschlossen.

Der Endbericht, die Sammelmappe mit Plänen und Tabellen sowie die Synopse wurden bereits hier im RIS-Portal bei den Sitzungsunterlagen veröffentlicht. Sie finden die Dateien auch unten bei den Downloads. 

Hinweis: Da bei Beschlussfassung des Gemeinderates keine Einwohner anwesend waren, bietet die Gemeindeverwaltung zeitnah eine Informationsveranstaltung zum Lärmaktionsplan und den beschlossenen Maßnahmen für interessierte Einwohner an. Termin ist am Donnerstag, 28.11.2024 um 18.00 Uhr im Bürgersaal im Rathaus. Anschließend wird der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung für Fragen zur Änderung des Grundsteuerhebesatzes (siehe TOP 5) zur Verfügung stehen. Veranstaltungsdetails

TOP 4: Sanierung und Erweiterung des RÜB/Hebewerks Lauterburgstraße; Vergabe der Planungsleistungen

Die Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung des Regenüberlaufbeckens (RÜB) und Hebewerks an der Lauterburgstraße wurden im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach der Vergabeverordnung (VgV) ausgeschrieben. Die Durchführung des Ausschreibungsverfahrens wurde von der Crocoll Consult GmbH aus Bretten betreut.

Die Ausschreibung wurde am 24. Juli 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, bei einem geschätzten Auftragsvolumen von netto 526.000 Euro. Bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 28. August 2024 gingen insgesamt fünf Bewerbungen ein. Da ursprünglich nur vier Bewerber ausgewählt werden sollten, wurde per Losverfahren entschieden, welche vier Teilnehmer in die nächste Phase einziehen.

Die ausgewählten Bewerber reichten bis zum 7. Oktober 2024 ihre Angebote ein. Die abschließenden Vergabegespräche fanden am 21. Oktober 2024 im Rathaus statt. Auf Basis der Angebote sowie der Gespräche wurde unter Berücksichtigung der festgelegten Auswahlkriterien das Ingenieurbüro Arcadis GmbH aus Karlsruhe als Planer ausgewählt. Das Honorarangebot von Arcadis beläuft sich auf 510.904,51 Euro.

Die Vergabe der Planungsleistungen an die Arcadis GmbH wurde offiziell beschlossen. Damit ist ein weiterer Schritt für die Sanierung und Modernisierung des RÜB/Hebewerks Lauterburgstraße getan.

TOP 5: Grundsteuer, Festsetzung der Hebesätze ab 01.01.2025

Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 10. April 2018 die bisherigen Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer für verfassungswidrig, da sie auf dem veralteten Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 basierten und dadurch gravierende Ungleichbehandlungen verursachten. Der Gesetzgeber reagierte mit einer Grundsteuerreform, die im November und Dezember 2019 beschlossen wurde. Neben der Einführung eines Bundesmodells erlaubt eine Änderung des Grundgesetzes den Bundesländern, eigene Regelungen zu erlassen. Baden-Württemberg machte von dieser Möglichkeit Gebrauch und verabschiedete am 4. November 2020 das Landesgrundsteuergesetz (LGrStG), das – wie das Bundesrecht – ein dreistufiges Verfahren zur Steuerermittlung vorsieht.

Baden-Württemberg hat für das Grundvermögen (Grundsteuer B) das modifizierte Bodenwertmodell eingeführt, bei dem ausschließlich die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert berücksichtigt werden, während Gebäudewerte unberücksichtigt bleiben. Für die Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) wird hingegen das Bundesmodell angewandt, das auf einem durchschnittlichen Ertragswertverfahren basiert. Durch die neuen Bemessungsgrundlagen, die ab 2025 gelten, müssen die Hebesätze ebenfalls neu beschlossen werden.

Auf dieser Grundlage beschloss der Gemeinderat die Grundsteuerhebesätze ab 01.01.2025 wie folgt festzusetzen:

  • Grundsteuer A (Land und Forstwirtschaft) 270 v.H.
  • Grundsteuer B (bebaute Grundstücke, Baugrundstücke) 150 v.H.

Der Gemeinderat beschloß außerdem den Gewerbesteuerhebesatz bei 360 v.H. zu belassen.

Die neuen Hebesätze werden in der vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatzsatzung veröffentlicht.

Hinweis: Bitte Veranstaltungshinweis bei TOP 3 beachten

TOP 6: Betriebsführungsvertrag Straßenbeleuchtung

Der zum 01.01.2020 mit der NetzeBW geschlossene Vertrag zur Betriebsführung der Straßenbeleuchtung wurde bis 31.12.2024 geschlossen. Die NetzeBW hat den Vertrag zum 31.12.2024 gekündigt, da ansonsten eine automatische einjährige Vertragsverlängerung entstanden wäre. Grund hierfür war die von der Netze BW erforderliche Anpassung des Vertrags an die wirtschaftliche Situation. Bei der durchgeführten beschränkten Ausschreibung hat nur die NetzeBW ein Angebot abgegeben. Der Gemeinderat hat die Vergabe der Betriebsführung der Straßenbeleuchtung für den Zeitraum 01.01.2025 – 31.12.2028 an die NetzeBW beschlossen. Die Kosten der Straßenbeleuchtung liegen zukünftig rund 70 % über den bisherigen Kosten.


Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache:

Aufgrund eines technischen Fehlers wurde die Tagesordnung und Einladung zu dieser Sitzung nicht wie sonst im Gemeindeanzeiger abgedruckt. Wir bedauern diesen Umstand und bitten hierfür um Entschuldigung. Wir arbeiten daran, solche Versäumnisse in Zukunft zu vermeiden. Da die Sitzungsunterlagen oft sehr umfangreich sind, werden diese allerdings auch zukünftig nicht im Gemeindeanzeiger abgedruckt. Wir empfehlen Ihnen daher, regelmäßig einen Blick auf unsere Homepage zu werfen. Dort stehen alle Unterlagen bequem und jederzeit zum Abruf bereit.
 

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