Grund- und Gewerbesteuer

Gemeindenachricht

Fälligkeit der 3. Vorauszahlungsrate

Wir weisen die Steuerpflichtigen darauf hin, dass am 15.08.2024 die 3. Vorauszahlungsraten für die Grund- und Gewerbesteuern fällig werden.
Maßgebend für den Zahlungseingang ist die Gutschrift auf einem der Bankkonten der Gemeinde bzw. bei Barzahlung oder bei der Einreichung von Verrechnungsschecks der Tag des Eingangs beim Bürgermeisteramt.


Wir bitten die Steuerzahler im eigenen Interesse um pünktliche Überweisung, da bei Überschreitung des Zahlungszieles die Gemeindekasse gesetzlich verpflichtet ist, Mahngebühren sowie Säumniszuschläge in Höhe von 1 % der Forderung für jeden angefangenen Monat der Säumnis zu erheben.