Die ordnungsgemäße Entsorgung des Schmutz- und Regenwassers wird als Selbstverständlichkeit hingenommen. Aber die Zuständigkeit liegt nicht allein bei der Gemeinde. Hier ist jeder einzelne Grundstücksbesitzer gefordert.

Laut Gesetzgebung ist jeder Grundstücksbesitzer der Betreiber und damit auch verantwortlich für den ordnungsgemäßen Bau, Betrieb und Unterhalt der privaten Entwässerungsanlage, und das nicht nur, wenn die Folgen schadhafter Grundstücksentwässerungsanlagen - wie z. B. bei Kellerüberflutungen in der Speyrer Straße - unmittelbar spürbar sind.

Im Informationsfilm der Stadtentwässerung Rastatt erhalten Sie wertvolle Tipps und Informationen für Ihren Schutz:

  • Wie entsteht Rückstau?
  • Die Rückstauebene und gefährdete Entwässerungsgegenstände
  • Wie kann ich mein Haus gegen Rückstau schützen?
  • Analyse der Raumnutzung
  • Abwasserhebeanlagen
  • Rückstauverschlüsse, zentral und denzentral
  • Hinweise für den Anschluss und Betrieb von Rückstausicherungen
  • Risiko und Schutz gegen Überflutung durch Oberflächenwasser
  • Sicherung von Lichtschächten, Treppenabgängen und tiefliegenden Garageneinfahrten
  • Versickerung des anfallenden Regenwassers auf kleinen Flächen
  • Was ist der „Stöpseleffekt“?

Den Film und weitere Informationen der Gemeinde Elchesheim-Illingen finden Sie auf unserer Spezialseite:

 https://www.elchesheim-illingen.de/rueckstau

Zum Film auf Youtube