Neufassung der Friedhofsatzung

Amtliche Bekanntmachungen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.05.2024 eine Neufassung der Friedhofsatzung beschlossen.

Die beiden wichtigsten Änderungen sind die vorgesehene Schließung des Friedhofs in Illingen sowie eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren.
Dem Beschluss zur Schließung des Friedhofs in Illingen war vor einigen Jahren bereits eine Bürgerinformation im Bürgerhaus vorausgegangen. Der Gemeinderat hat aus wirtschaftlichen Gründen und auch wegen einer sich verändernden Bestattungskultur eine langfristige Schließung des Friedhofs in Illingen beschlossen. Ziel des Gemeinderats war wie in anderen Bereichen auch, die Doppelstrukturen aus dem Zusammenschluss beider Gemeinden in den 70er-Jahren abzubauen. Auf dem Friedhof in Elchesheim werden zudem gärtnergepflegte Grabfelder und Baumgrabfelder ausgewiesen.


Die Regelungen zur Schließung des Friedhofs ergeben sich aus § 1b der Satzung.
Dabei werden neue Grabfelder für Leichen nur bis längstens 31.12.2035 und für Urnen nur bis längstens 31.12.2045 zur Verfügung gestellt. Nutzungsrechte an Wahlgräbern können bis längstens 31.12.2060 verlängert werden. Zubettungen von Leichen oder Urnen in bestehende Grabstätten sind nur möglich solange die Ruhezeit am 31.12.2060 abgelaufen ist.

Nachdem die bestehende Friedhofsatzung und auch die Gebühren seit nahezu 20 Jahren unverändert geblieben sind wurden diese neu Kalkuliert. In der der Satzung angeschlossenen Gebührenordnung sind die neuen Gebühren ersichtlich.